Mietkoch & Catering Service Milko Kraus
Bahnhofstraße 5
67227 Frankenthal
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Für die von mir angebotenen Dienstleistungen gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Inhalt, auch wenn ihnen von meiner Seite nicht ausdrücklich widersprochen wird.
(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich meine Allgemeinen Vertragsbedingungen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
§ 2 Vertragsschluss
Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder eine schriftliche Auftragsbestätigung meinerseits zustande. Ich kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Auftraggebers verlangen.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen im gastronomischen Bereich als Leihkoch/ Mietkoch/Aushilfskoch/Service/Cateringservice.
(2) Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss überprüft, dass der von ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen vollständig und abschließend entspricht.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der beiderseits unterzeichneten Vertrags oder meine Auftragsbestätigung, sonst mein Angebot oder dies einer Agentur. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder ich sie schriftlich bestätigt habe. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch mich.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
Die genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche, Zuschlage für Feiertage etc. werden gesondert vereinbart.
Es gibt keine Aufschläge an Wochenenden, wenn diese Buchungsbestandteil sind Änderungen benötigen der Schriftform.
(3) Die Grundlage der Rechnungsstellung ist der Stundennachweis der von Mietkoch Milko Kraus täglich geschrieben und vom Auftraggeber oder einer verantwortlichen Person abgezeichnet wird.
Die vereinbarte Vergütung ist nach Erbringung der Dienstleistung und Eingang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug fällig und innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Bei einer Auftragsdauer von mehr als einer Woche erfolgt eine wöchentliche Zwischenabrechnung.
Abweichend von dieser Regelung hält sich Mietkoch Milko Kraus ein schriftlich, vereinbartes Sofortkassenprinzip vor. Das heißt: Tägliche Zahlung des Auftraggebers unmittelbar nach geleisteter Arbeit.
(5) Bei Auswärtseinsätzen mit Übernachtung wird zusätzlich eine Verpflegungspauschale berechnet, die individuell, vertraglich, schriftlich vereinbart wird.
§ 5 Rücktritt und Haftung
(1) Bei Stornierung oder Rücktritt von erteilten Aufträgen durch den Auftraggeber werden für den bereits entstandenen Aufwand bzw. den kurzfristigen Arbeitsausfall pauschale Rücktritts- bzw. Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.
Für einen Rücktritt bzw. eine Stornierung gelten folgende Fristen und Konditionen: Bis zu 15 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bei einer späteren Stornierung des Auftrags gelten dann folgende Fristen und Stornogebühren:
8 bis 14 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 35 % des Auftragswertes
4 bis 7 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 65 % des Auftragswertes
1 bis 3 Tage vor vertraglichem Arbeitsbeginn 85 % des Auftragswertes
Bei Stornierung oder Rücktritt von einem erteilten Auftrag durch den Auftraggeber, der weniger als 24 Stunden vor dem vertraglichen Arbeitsbeginn oder nach der Arbeitsaufnahme durch mich erfolgt, schuldet der Auftraggeber die volle vereinbarte Vergütung abzüglich Fahrtkosten für die Lieferung, es sei denn, ich selbst habe den Rücktritt zu vertreten.
Bei Aufträgen mit unbegrenzter Laufzeit ist die Beendigung dieses Auftrages 10 Tage vor Beendigung, schriftlich oder mündlich zu vereinbaren.
Wird Mietkoch Milko Kraus oder der vermittelte Freie Mitarbeiter während dieser Zeit nicht benötigt, erfolgt dennoch die Abrechnung zu den vereinbarten Konditionen.
(2) Auftragswert für die Ermittlung der Rücktritts- bzw. Stornogebühr ist nur der auf dem Stundensatz basierende Auftragsanteil, nicht aber die eventuellen Nebenkosten.
(3) Sollte ich selbst aus Gründen, die ich persönlich nicht zu vertreten habe (wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht in der Lage sein, den Auftrag auszuführen, so kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.
(4) Ich schließe die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Eine geltende Betriebshaftpflicht wird auf Verlangen nachgewiesen .
(5) Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über Mietkoch & Cateringservice Milko Kraus vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht werden darf. Bei Zuwiderhandlung hat Mietkoch Milko Kraus das Recht, 5.000,00 € Schadensersatz pro abgeworbene Person zu verlangen. Dies gilt auch für Personal, welches durch Catering & MietkochService an Kunden vermittelt wurde.
(6) Im Übrigen ist eine Gewährleistung für die Arbeitsqualität, die Arbeitsweise, die Belastbarkeit sowie die Zuverlässigkeit des Freien Mitarbeiters ausgeschlossen. Regress- und sonstige Ersatzansprüche des Freien Mitarbeiters oder sonstiger Dritter sind ausgeschlossen.
§ 6 Datenschutz
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ich für den Geschäftsverkehr mit meinen Kunden die entsprechenden Kundendaten in maschinenlesbarer Form speichere. Ich versichere jedoch, dass die gespeicherten Kundendaten Dritten weder zugänglich gemacht noch überlassen werden, noch in irgendeiner anderen, nicht dem vorgenannten Zweck entsprechenden Form weiterverwendet werden. Über die gespeicherten Daten kann jederzeit Auskunft verlangt werden.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankenthal / Rheinland Pfalz